kleines Schaf
© Kühn, 2001, V.2.1 Was habt Ihr da über mich geredet?
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Nur mal angenommen... (KJHG § 5)

...ein Kind oder ein/e Jugendliche/r, und seine/ihre Familie, würde sein/ihr Wunsch- und Wahlrecht für eine angemessene Hilfeleistung einfordern?

Der Gesetzestext spricht von einer freien Auswahl unter verschiedenen Angeboten verschiedener Träger. Präsentation von Hilfen zur Erziehung in einem Hochglanzkatalog? Wohl kaum, zudem sind Spielräume der Wahlmöglichkeiten durch die regionale Struktur der Jugendhilfelandschaft bestimmt. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Aufbau der Hilfe: Finanzieller Druck in den Kommunen, aber auch das zunehmende Bewusstsein, erst einmal ambulante Hilfen einzusetzen oder persönliche Präferenzen der beratenden SachbearbeiterInnen in den Jugendämtern, führen dazu, dass Erst- und Zweithilfen eingesetzt werden, die sich nicht unbedingt als problemlösend erweisen. Unter Umständen können sie sich sogar als problemstabilisierend erweisen.

Die Einrichtung, in der ich arbeite, als (teil-)stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, kommt in diesem Prozess der Eskalation professioneller Hilfe in der Regel erst recht spät in den Kontakt mit den Betroffenen. Viele Kinder, Jugendliche und Familien haben bereits eine regelrechte Karriere in Hilfen zur Erziehung hinter sich. Erfahrungsgemäß sind jedoch positive Erwartungen und Einstellungen zu unserem Hilfsangebot größer, je eher wir in diesen Prozess miteingebunden werden.

Der Hilfeplanung in dieser Phase kommt demnach eine zentrale Bedeutung zu. Ich denke, dass wir, öffentliche und freie Träger, sensibel an einer Fortentwicklung und Optimierung unserer Vorgehensweisen arbeiten müssen. Notwendig dazu ist eine bewusstere Vernetzung von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch von Schule und Gemeinwesen. Nur so können strukturelle Schwächen, die bereits oben genannt wurden, überwunden werden. Die kritische Analyse des Instruments Hilfeplanung kann so zum angestrebten Bewusstsein in der Öffentlichkeit führen, so dass sich auch die Betroffenen dieses Instruments bedienen können und für sich zu nutzen wissen. Immer auf der Gratwanderung zwischen dem Möglichen und dem Notwendigen.

Als Einrichtung haben wir die Möglichkeit einer Binnendifferenzierung von Hilfen zur Erziehung. Wir können die Durchlässigkeit unserer verschiedenen Angebote erhöhen, systematisieren, haben Spielraum, auch individuelle Lösungen im Verlauf der Hilfeplanung zu stricken und arbeiten intensiv an der Entwicklung neuer Beteiligungsstrukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. In Rückkoppelung mit Familie und Jugendamt kann der Hilfplan so zu einem wirkungsvollen Meßinstrument des laufenden Entwicklungsprozesses werden.

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